FD-IX Mail-Security

Gesperrte IP-Adresse prüfen

Prüfen Sie den Reputationsstatus einer durch die FD-IX Mail-Security gesperrten IP-Adresse.

35.188.242.13
Warum wurde diese IP-Adresse gesperrt?

Sicherheitsprüfung erforderlich

Die IP-Adresse 35.188.242.13 wurde durch die FD-IX Mail-Security erfasst und kann für die Zustellung gesperrt sein. Ursache können früherer Spamversand, ein Eintrag auf einer Reputationsliste oder auffällige SMTP-Aktivitäten gewesen sein.

Bei einer zeitbasierten Sperre endet die aktive Blockierung 30 Tage nach dem letzten Treffer, sofern keine neue Auffälligkeit hinzukommt. Der Vorgang bleibt anschließend als historischer Reputationseintrag sichtbar. Dauerhafte Brute-Force-Sperren laufen nicht automatisch ab. Mit diesem Formular können Sie eine vorzeitige Aufhebung der aktiven Sperre beantragen.

Bevor ein solcher Antrag möglich ist, wird die IP-Adresse bei ausgewählten externen Reputations- und Blocklist-Diensten geprüft. Bestehen dort weiterhin aktive Einträge, bringt eine Entfernung aus der FD-IX Blocklist keinen praktischen Vorteil: Andere empfangende Mailserver können die Zustellung weiterhin ablehnen. FD-IX kann nur den eigenen Eintrag entfernen, nicht die Einträge anderer Anbieter.

Beheben Sie zuerst die tatsächliche Ursache. Typische Beispiele sind kompromittierte E-Mail-Konten, offene Relays, fehlende PTR-Einträge, fehlerhafte SPF-, DKIM- oder DMARC-Einstellungen sowie weiterhin aktiver Missbrauch des sendenden Systems.

Wichtige unauffällige Beobachtungszeit von 72 Stunden Ein Delisting-Antrag wird nur geprüft, wenn von dieser IP-Adresse seit mindestens 72 Stunden keine weitere verdächtige oder missbräuchliche Aktivität erkannt wurde. Ein vorzeitiger Antrag beschleunigt die Prüfung nicht und kann abgelehnt werden.
Aufrufe und Anträge werden zur Absicherung und Missbrauchsvermeidung protokolliert. Dabei wird die IP-Adresse des Antragstellers als 216.73.216.26 erfasst.
01

Externe Reputation

Ausgewählte DNS-basierte Blocklists werden auf weiterhin aktive Einträge geprüft.

02

72 Stunden unauffällig

Das sendende System darf mindestens 72 Stunden keine verdächtige Aktivität mehr zeigen.

03

Vorzeitige Entsperrung

FD-IX prüft den Antrag und entscheidet, ob die eigene aktive Sperre vorzeitig aufgehoben werden kann.